Sie haben ein Anliegen in Sachen Team- oder Führungskräftetraining oder sind auf der Suche nach Experten für Mediation und Konfliktklärung?

Info-Material und FAQs

Vor Beginn einer Ausbildung oder Weiterbildung stellen sich meistens einige Fragen, insbesondere wenn es um die Berufsausbildung „zertifizierter Mediator / zertifizierte Mediatorin“ geht. Auf dieser Seite finden Sie bereits einige Informationen, welche Ihnen weiterhelfen können.

Viele Fragen klären sich oft schneller in einem persönlichen Gespräch oder während einer unserer Info-Abende. Sie finden hier die Links zu den Info-Abend Terminen oder für den direkten Kontakt mit uns.

Info-Material

Curriculum, Downloads und weitere Infos

Konfliktlösung in vier Schritten

FAQ

Unsere Frage- und Antwortsektion

Bei den Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung richten wir uns nach den Standards des Bundesverbands  Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt BMWA®. Die Voraussetzungen sind die persönliche Reife sowie ein positives Menschenbild. Wir bilden nur Personen aus, die nach dem Gesamtbild ihrer Vorbildung und ihrer Persönlichkeit einen erfolgreichen Abschluss erwarten lassen.

Die Ausbildung zum zertifizieren Mediator / zertifizierten Mediatorin richtet sich an alle Berufsgruppen. Häufig sind unsere Teilnehmer*innen aus dem Personalwesen oder sind Führungskräfte, welche ihre Konfliktlösungskompetenz steigern möchten. Oftmals haben wir auch Teilnehmer*innen mit juristischem Hintergrund,  Steuerberater oder Selbstständige, die Mediation in Ihr Leistungsangebot mit aufnehmen möchten. 

Die Dauer der Ausbildung entspricht der in der Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) festgelegten Dauer von 120 Stunden.

Alle Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, an unserem Workshop „Online-Kompetenz in der Mediation“ teilzunehmen. Wir tragen damit der Entwicklung zur Online-Mediation Rechnung, welche durch die Corona-Pandemie starken Zuwachs erhalten hat. Sie sind also nach unseren Kursen in der Lage, auch Mediationen mit verschiedenen Techniken und Tools online durchzuführen und im Vorfeld zu erkennen, ob eine Online-Mediation aufgrund des Eskalationsgrades durchführbar ist.

Der Begriff „Mediator/Mediatorin“ ist gesetzlich nicht geschützt. Als „zertifizierter Mediator / zertifizierte Mediatorin“ darf sich hingegen nur bezeichnen, wer die Ausbildung entsprechend der gesetzlichen Regelung absolviert hat. Vorgeschrieben sind:

  • Ausbildungslehrgang über 120 Zeitstunden entsprechend der vorgeschriebenen Inhalte sowie praktische Rollenspiele
  • Durchgeführte Mediation (auch in Co-Mediation)
  • Einzelsupervision der durchgeführten Mediation während der Ausbildung oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung.

Nach Abschluss der Ausbildung (120 Stunden + (Co-)Mediation + Supervision) vergibt die rethink akademie die Bescheinigung „zertifizierter Mediator / zertifizierte Mediatorin“.

In der ZMediatAusbV ist geregelt, dass zertifizierte Mediator*innen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen müssen. Der Umfang beträgt dabei in einem Zeitraum von vier Jahren mindestens 40 Zeitstunden.

Zusätzlich sollen in den  auf den Abschluss der Ausbildung folgenden zwei Jahren vier Fallsupervisionen absolviert werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Mediator*innen-Ausbildung steht die Türe in die Selbständigkeit als „zertifizierter Mediator / zertifizierte Mediatorin“ offen. Aus eigener Erfahrung raten wir Ihnen jedoch, erst einmal Erfahrungen zu sammeln und die neu erworbenen Techniken, Tools und Methoden auszuprobieren.

Als Güte- und Qualitätssiegel bietet sich z. B. eine Mitgliedschaft in einem der größeren Mediationsverbände (z. B. BM®, BMWA® etc.) an. Die Verbände haben alle leicht unterschiedliche Voraussetzungen für die Vergabe des Gütesiegels „Mediator / Mediatorin“. Die Mindestzahl an Stunden für die Ausbildung liegt bei den meisten Verbänden jedoch bei 200 Stunden und geht somit über die im Gesetz vorgeschriebenen 120 Stunden hinaus.

Eine Möglichkeit, um die Qualitätsstandards der Verbände zu erfüllen, ist z. B. die Teilnahme an einer vertiefenden Ausbildung mit Spezialisierung, z. B. im Bereich Wirtschafts- oder Familienmediation. Diese Zusatzqualifikationen dauern meistens 80 Stunden und sind die ideale Ergänzung zur „Grundausbildung“.

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